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Erläuterung der Federal Communications Commission (FCC)
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- Erläuterung der Federal Communications Commission (FCC)
Die FCC (Federal Communications Commission) ist eine unabhängige Regierungsbehörde, die die zwischenstaatliche und internationale Kommunikation reguliert.
FCC steht für Federal Communications Commission (Bundeskommunikationskommission).
Die FCC (Federal Communications Commission) ist eine unabhängige Regierungsbehörde, die die zwischenstaatliche und internationale Kommunikation per Radio, Fernsehen, Kabel und Satellit reguliert. Die Federal Communications Commission ist eine Behörde der US-Regierung, die durch ein Gesetz des Kongresses gegründet wurde und unabhängig von den Exekutivbehörden agiert.
Erläuterung der „Federal Communications Commission – FCC“
Die Maßnahmen der FCC werden von Börsenbeobachtern genau verfolgt, da sie Unternehmen in vielen verschiedenen Geschäftsbereichen betreffen. Die FCC regelt die Zuteilung von Mobilfunk- und drahtlosen Zugängen, reguliert Fusionen und Übernahmen von Medienunternehmen, schützt geistige Eigentumsrechte und legt Standards für Inhalte und deren Verbreitung für alle in den Vereinigten Staaten tätigen Medienunternehmen fest.
Holland Shielding Systems BV und FCC
1979 erließ die FCC in den USA aufgrund der zunehmenden Störungen von drahtgebundenen und Funkverbindungen durch digitale Systeme gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Emissionen aller digitalen Geräte. Die Testmethoden und Grenzwerte basierten auf CISPR-Veröffentlichungen, obwohl in Teilen Europas bereits ähnliche Grenzwerte galten. Seitdem produziert Holland Shielding Systems BV Abschirmmaterialien, um Geräte innerhalb der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte zu bringen und diese dauerhaft einzuhalten.
Mitte der 1980er Jahre verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Reihe von Richtlinien des „neuen Ansatzes“, um die technischen Anforderungen an Produkte zu standardisieren und so Handelshemmnisse innerhalb der EU zu vermeiden. Eine dieser Richtlinien war die EMV-Richtlinie (89/336/EG), die für alle in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Geräte gilt. Ihr Anwendungsbereich umfasst alle Geräte, die „elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Leistung durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann“.
Dies war das erste Mal, dass für Geräte, die für die Allgemeinbevölkerung bestimmt sind, sowohl Störfestigkeit als auch Emissionsgrenzwerte gesetzlich vorgeschrieben wurden. Auch wenn für einige Produkte zusätzliche Kosten entstehen können, um ein bekanntes Störfestigkeitsniveau zu erreichen, erhöht dies ihre wahrgenommene Qualität, da sie im aktiven elektromagnetischen Umfeld der heutigen Zeit problemlos mit anderen Geräten koexistieren können.
Viele Länder haben mittlerweile ähnliche Anforderungen an Produkte, die einen gewissen Grad an elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) erfüllen müssen.


